Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei uns gibt es keine "kleingedruckten" Geschäftsbedingungen.
Für uns gilt das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch).
Darüberhinaus haben wir folgende Verbesserungen für unsere Kunden:
1. Auf jedes von uns gelieferte Pelzteil geben wir vier Jahre Vollgarantie!
Sollte es im Rahmen der Garantieleistung zu einer Neulieferung
kommen, so wird die bisherige Tragezeit angerechnet (lt. BGB)
2. Kostenlose Aufbewahrung bei Neulieferungen bzw. Neugestaltungen:
Im ersten Jahr nach der Auslieferung können Sie Ihr Pelzteil ohne
Mehrkosten zu uns in die Sommeraufbewahrung geben.
Diese Dienstleistung umfaßt sieben Positionen:
- Taschen ausbürsten
- Klopfen
- Absaugen
- auf Beschädigungen untersuchen
- mit Trockdampf behandeln (bei Langhaar)
- Versicherung
- Aufbewahrung in speziellem, klimatisiertem Aufbewahrungsraum,
damit Sie an Ihrem Pelz auch in der nächsten Saison wieder viel
Freude haben.
Gern können Sie diesen Service auch in den Folgejahren in Anspruch
nehmen. Dann müssen wir Ihnen aber aus wettbewerbsrechtlichen
Gründen eine kleine Gebühr berechnen, die sich
nach dem Zeitwert
Ihres Pelzes richtet, z. Zt. 2 % vom Zeitwert.
Beispiel: Zeitwert = EUR 3.000,00 , Gebühr = EUR 60,00
(gilt von ca. April/Mai bis 31. Januar des Folgejahres)